Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Salzhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    21376 Salzhausen

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Mi, Do: 08:30 bis 13:00 Uhr Do: 15:00 bis 18:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr Dienstag und Freitag zusätzlich mit Terminvergabe: 07:00 bis 08:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4172 9099

    Fax: +49 4172 9099-36

    E-Mail: info@rathaus-salzhausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2023

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Stichwörter

    Erstschadenserfassung, Dammbruch, Überflutung, Deichbruch, Hochwasser, Ersterfassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017