Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 7.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Erster Sonnabend im Monat 8.30 - 12.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Für Anliegen im Standesamt, z.B. Anmeldung zur Eheschließung o.ä., vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Fax: +49 4174 6160

    Telefon Festnetz: +49 4174 610

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Stichwörter

    Ersterfassung, Deichbruch, Erstschadenserfassung, Überflutung, Dammbruch, Hochwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de