Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Weser-Aue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL
Kontakt
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Erstschadenserfassung, Dammbruch, Überflutung, Deichbruch, Hochwasser, Ersterfassung