Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

    Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

    Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

    Beschreibung

    Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

    Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

    Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

    Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

    Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

    Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugenamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Jugendamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2023

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024