• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Beschreibung

Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An das örtliche Jugenamt

Ansprechpartner

Abteilung 513 Jugend- und Erziehungshilfe

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 11

38300 Wolfenbüttel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 84160

Telefon Festnetz: 05331 84161

Fax: 05331 84350

E-Mail: geschaeftsstelle-jugend-erziehungshilfe@lk-wf.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 11.10.2017

Technisch geändert am 23.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

Version

Technisch erstellt am 12.09.2023

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024