Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 04441 898-1040

    Telefon Festnetz: 04441 898-0

    E-Mail: jugendamt@landkreis-vechta.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Krankenhilfe, Pflegekind, Beitragsübernahme, Pflegeeltern, Pflegepersonen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)