Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Ansprechpartner

    Landkreis Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Fax: +49 4171 69399-100

    Telefon Festnetz: +49 4171 693

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Aktuellen Beitragsbescheid der Krankenkasse.

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach § 27, 33 SGB VIII.

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftliche Jugendhilfe beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden.

    Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind, Beitragsübernahme, Krankenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English