Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Beschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Zuständigkeit
Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Aktuellen Beitragsbescheid der Krankenkasse.
Aktuellen Beitragsbescheid der Krankenkasse.
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach § 27, 33 SGB VIII.
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftliche Jugendhilfe beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach § 27, 33 SGB VIII.
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftliche Jugendhilfe beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Krankenhilfe, Pflegekind, Beitragsübernahme, Pflegeeltern, Pflegepersonen
Metainformation
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