Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Beschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
364.2 Team Pflegekinderdienst und Adoptionen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 967-343
E-Mail: pkd@kreis-ni.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Beitragsübernahme, Pflegeeltern, Krankenhilfe, Pflegekind