Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in sonpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Beschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.
In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
Fax: 0491 926-1753
E-Mail: asd@lkleer.de(Allgemeiner Sozialer Dienst)
E-Mail: egh@lkleer.de(Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII)
E-Mail: pkd@lkleer.de(Pflegekinderdienst)
E-Mail: jgh@lkleer.de(Jugendgerichtshilfe)
E-Mail: vormundschaften@lkleer.de(Vormundschaften/Pflegeschaften)
E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de(Unterhaltsvorschussstelle)
E-Mail: beistandschaften@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de(Beistandschaften)
E-Mail: kijufoe@lkleer.de(Kinder- und Jugendförderung/Frühe Hilfen/Jugendpflege/Jugendschutz)
E-Mail: wjh@lkleer.de(Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegekind, Pflegeeltern