• Delligsen (Landkreis Holzminden, Niedersachsen)
Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Eintragung

Anerkennung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Ingenieurin und Ingenieur erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure beantragen.

Beschreibung

Die Bezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur ist in Deutschland reglementiert. Die Berufsbezeichnung ist besonders geschützt. Das bedeutet: Sie benötigen eine Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure, wenn Sie in Deutschland die Bezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratenden Ingenieur“ führen möchten. 

Sie können sich auch ohne die Eintragung in die entsprechende Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure auf dem Arbeitsmarkt bewerben und Tätigkeiten einer Ingenieurin oder eines Ingenieurs ausüben. Sie dürfen dann aber nicht die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ und „Beratenden Ingenieur" führen.

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Eintragung in Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure beantragen. Dies wird von der zuständigen Ingenieurkammer nach Prüfung Ihrer Unterlagen veranlasst.

Die zuständige Ingenieurkammer vergleicht Ihre Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Hohenzollernstraße 52

30161 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

Fax: 0049-511 39789-34

E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen zu dürfen
  • Lebenslauf
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Mindestens vier Fortbildungsnachweise
  • Zusätzliche Nachweise über jeweilige Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise
  • Bescheinigung der Niederlassung oder Meldebescheinigung des Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland
  • Gegebenenfalls: Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (zum Beispiel Führungszeugnis, Strafregisterauszug, Certificate of Good Standing)

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur in Deutschland
  • Sie müssen die Berechtigung haben, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ zu führen.
  • Sie dürfen Ihre Ingenieurtätigkeiten eigenverantwortlich und unabhängig ausüben.
  • Sie müssen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung haben.
  • Teilnahme an mindestens vier berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen.
  • Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Für das Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratenden Ingenieur“ müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen müssen Sie vielleicht erst zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen:

  • Ihre Niederlassung oder ihr Hauptwohnsitz muss im jeweiligen Bundesland sein oder Ihre überwiegende Arbeit muss dort erfolgen.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als beratende Ingenieurin oder beratender Ingenieur und haben keine Vorstrafen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure stellen Sie bei der jeweiligen Ingenieurkammer.

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Ingenieurkammer des Bundeslandes ein, in dem Sie arbeiten möchten.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Wird Ihre Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur anerkannt und Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen, werden Sie in die Ingenieurkammer eingetragen. Dann können Sie in Deutschland die Bezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ führen. Sie erhalten hierfür einen Bescheid.
  • Falls Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen oder Beratenden Ingenieure nicht erfüllen, teil die zuständige Stelle Ihnen die Gründe mit.

Kosten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen am 07.09.2023

Version

Technisch erstellt am 11.09.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Eintragung, Ingenieurkammer, Ingenieurin, Beratende Ingenieurin, Anerkennung in Deutschland, Beratender Ingenieur, Ingenieur, Ausländische Berufsqualifikation, Berufsanerkennung, Anerkennen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024