Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Zuständigkeit
an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Ansprechpartner
Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rauthaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00
BIC: GENODEF1WWM
Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.09.2023
Stichwörter
Vater, Lebendgeburt, Einrichtung, Hebamme, Geburt, Todgeburt, Sohn, Geburtsanmeldung, Kindesanmeldung, vertrauliche Geburt, Tochter, Standesamt, Standesamtsangelegenheiten, Mutter, Geburtstag, Frühgeburt, Anzeige der Geburt, Entbindung, Hausgeburt, Geburtshaus, Kind, Standesamtsangelegenheit, Nachwuchs, Krankenhaus, Bescheinigung Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige