Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 6

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1551

    49364 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2024

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Standesamtsangelegenheit, Geburtshaus, Lebendgeburt, Nachwuchs, Vater, Entbindung, Standesamt, Geburtstag, Krankenhaus, Tochter, Standesamtsangelegenheiten, vertrauliche Geburt, Hebamme, Geburtsbeurkundung, Mutter, Geburt, Geburtsanzeige, Anzeige der Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Kind, Todgeburt, Sohn, Einrichtung, Hausgeburt, Frühgeburt, Kindesanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024