Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Zuständigkeit
an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Ansprechpartner
Samtgemeinde Harpstedt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.09.2023
Stichwörter
Kindesanmeldung, Geburtsanzeige, Geburt, Krankenhaus, Bescheinigung Geburt, Todgeburt, Einrichtung, Geburtstag, vertrauliche Geburt, Mutter, Geburtshaus, Lebendgeburt, Frühgeburt, Hausgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Sohn, Tochter, Anzeige der Geburt, Entbindung, Standesamtsangelegenheit, Nachwuchs, Geburtsanmeldung, Kind, Hebamme, Vater, Standesamt