Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Ansprechpartner
Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Hebamme, Vater, Mutter, Kind, Entbindung, Standesamt, Frühgeburt, Geburtshaus, Einrichtung, Hausgeburt, Bescheinigung Geburt, Anzeige der Geburt, vertrauliche Geburt, Lebendgeburt, Kindesanmeldung, Todgeburt, Krankenhaus, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Nachwuchs, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Tochter