Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Zuständigkeit

    an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Terminsprechstunde. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin oder nutzen den Rückrufservice des Standesamtes. Zahlungsmöglichkeiten: bargeldlose Zahlung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-3333

    E-Mail: standesamt@seevetal.de

    Weitere Informationen

    Die bisherigen Standesamtsbezirke Seevetal sowie Neu Wulmstorf werden mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgelöst. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal – Neu Wulmstorf übernimmt dann die Aufgaben aus dem Personenstandswesen unter federführender Regie der Gemeinde Seevetal.

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 09.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Standesamtsangelegenheit, Geburtshaus, Lebendgeburt, Nachwuchs, Vater, Entbindung, Standesamt, Geburtstag, Krankenhaus, Tochter, Standesamtsangelegenheiten, vertrauliche Geburt, Hebamme, Geburtsbeurkundung, Mutter, Geburt, Geburtsanzeige, Anzeige der Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Kind, Todgeburt, Sohn, Einrichtung, Hausgeburt, Frühgeburt, Kindesanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024