Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Hinweise für Salzgitter: Geburt eines Kindes durch Einrichtung anzeigen (IES:Salzgitter)

    Zuständigkeit

    an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Standesamt

    Beschreibung

    Im Standesamt werden das Geburts-, das Ehe- und das Sterberegister geführt, aus denen heraus die entsprechenden Personenstandsurkunden erstellt werden. Das frühere Familienbuch, welches bis zum 31.12.2008 angelegt wurde, wird seit dem 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt. Seit dieser Zeit ist das Standesamt auch für die Beurkundung der im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle zuständig. Ferner werden Kirchenaustritte und öffentliche-rechtliche Namensänderungen beurkundet sowie die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft für das 7. Kind durch den Bundespräsidenten bearbeitet.

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Zum Besuch ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie vor Ort oder online vereinbaren.Hier geht es zur Onlineterminvergabe. Öffnungszeiten: * Montag, Dienstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Weitere Informationen:

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Entbindung, Geburtsanzeige, Tochter, Bescheinigung Geburt, Krankenhaus, Hebamme, Standesamtsangelegenheiten, Todgeburt, Geburtshaus, Nachwuchs, Einrichtung, Kindesanmeldung, Geburtsanmeldung, Kind, Lebendgeburt, Sohn, Anzeige der Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Geburt, Standesamtsangelegenheit, Mutter, Standesamt, Vater, vertrauliche Geburt, Hausgeburt, Frühgeburt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de