Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen
Die Herstellung und die wesentliche Änderung von Anlagen nach § 36 WHG, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in
- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.02.2022