Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

    Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

    Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.

    Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie - Blockiersysteme für Erbwaffen - erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Informationen"

    Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Ordnungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-1500

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stichwörter

    Ordnung und Sicherheit, SOD, städtischer Ordnungsdienst

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt.

    Voraussetzungen

    Sie haben Waffen geerbt.

    Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Kosten

    Gebühr ab 15.00 EUR bis 35.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person

    die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)

    die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de