Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU), nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen haben (Waffenbesitzkarte – WBK oder Jagdschein). In den Europäischen Feuerwaffenpass werden bis zu 10 Waffen eingetragen. Wollen Sie mehr Waffen mitnehmen, erhalten Sie einen weiteren Europäischen Feuerwaffenpass.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als Sportschütze.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Tiddische wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte – WBK), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Europäischen Feuerwaffenpass können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Europäischen Feuerwaffenpass schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular, das aktuelle Lichtbild und Ihre Erlaubnis zum Besitz und Erwerb der Waffen (Waffenbesitzkarte – WBK) oder Ihren Jagdschein per Post an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen. Häufig wird der Europäische Waffenpass sofort ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie den Europäischen Feuerwaffenpass online beantragen wollen:
- Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.
Das Lichtbild senden Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen das Lichtbild bei Abholung des Europäischen Feuerwaffenpasses mit. Dort wird es dann eingeklebt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Gebühr 65.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2023