• Badbergen (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Wenn Ihnen der Jahresjagdschein für ausländische Jugendfalkner von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden . Wenn Ihnen der deutsche Falknerjahresjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein entzogen hat.

Ansprechpartner

Für Badbergen (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • verstrichene Sperrfrist

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Kosten

Verwaltungsgebühr 7,50 EUR

Verwaltungsgebühr 15,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

Version

Technisch erstellt am 28.08.2023

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Jäger, Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jägerschein, Jagdwesen, Jagdkarte, Falknerei, Beizjagd, Jagdlizenz, Entzug, Jagdschein, Jagdpatent, Beize

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024