Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Zuständigkeit
Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.
Ansprechpartner
32.131 - Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Paxmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Helmstedt (einschließlich Büddenstedt), Samtgemeinde Heeseberg , Samtgemeinde Nord-Elm und Stadt Schöningen
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1120
E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de
Frau Fricke
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre, Stadt Königslutter und Samtgemeinde Velpke
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1282
E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de
erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Kosten
Hinweise für Helmstedt: Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen. Folgende Kosten werden erhoben:
- für ein Jagdjahr: 35,00 Euro
- für ein Jagdjahr, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein oder Jahresjugendjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 17,50 Euro
- für drei Jagdjahre: 85,00 Euro
- für drei Jagdjahre, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 47,50 Euro
Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck „Jagdschein“ an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen. Folgende Kosten werden erhoben:
- für ein Jagdjahr: 35,00 Euro
- für ein Jagdjahr, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein oder Jahresjugendjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 17,50 Euro
- für drei Jagdjahre: 85,00 Euro
- für drei Jagdjahre, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 47,50 Euro
Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck "Jagdschein" an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023
Stichwörter
Jagdkarte, Jagd, Jägerei, Falknerei, Jagdpatent, Jagdschein, Jäger, Verlängerung, Beize, Jagen, Beizjagd, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdlizenz