• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Wenn Ihnen der Jahresfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der  Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

 Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

Ansprechpartner

Für Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Kosten

Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.

Verwaltungsgebühr 7,50 EUR

Verwaltungsgebühr 15,00 EUR

Verwaltungsgebühr 17,50 EUR

Verwaltungsgebühr 35,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

Version

Technisch erstellt am 28.08.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beizjagd, Falknerei, Jägerschein, Beize, Jagd, Jagderlaubnis, Jagen, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jagdschein, Jägerei, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdpatent

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024