Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jahresfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

    Wenn Ihnen der  Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Zuständigkeit

     Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

    Ansprechpartner

    32.131 - Jagd und Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südertor 6

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-1608

    E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Paxmann
      Zuständig für
      • Sonstiges: Stadt Helmstedt (einschließlich Büddenstedt), Samtgemeinde Heeseberg , Samtgemeinde Nord-Elm und Stadt Schöningen

      Telefon Festnetz: +49 5351 121-1120

      E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    • Frau Fricke
      Zuständig für
      • Sonstiges: Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre, Stadt Königslutter und Samtgemeinde Velpke

      Telefon Festnetz: +49 5351 121-1282

      E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
    • verstrichene Sperrfrist

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Kosten

    Hinweise für Helmstedt: Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen. Folgende Kosten werden erhoben:

    • für ein Jagdjahr: 35,00 Euro
    • für ein Jagdjahr, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein oder Jahresjugendjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 17,50 Euro
    • für drei Jagdjahre: 85,00 Euro
    • für drei Jagdjahre, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 47,50 Euro

    Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck „Jagdschein“ an.

    Bankverbindungen:

    Postbank Hannover
    IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
    BIC: PBNKDEFF

    Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
    IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
    BIC: NOLADE2HXXX

    Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen. Folgende Kosten werden erhoben:

    • für ein Jagdjahr: 35,00 Euro
    • für ein Jagdjahr, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein oder Jahresjugendjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 17,50 Euro
    • für drei Jagdjahre: 85,00 Euro
    • für drei Jagdjahre, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 47,50 Euro

    Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck "Jagdschein" an.

    Bankverbindungen:

    Postbank Hannover
    IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
    BIC: PBNKDEFF

    Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
    IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
    BIC: NOLADE2HXXX

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jagdpatent, Jägerei, Jagd, Jagen, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdschein, Jagderlaubnis, Beizjagd, Jägerschein, Beize, Jagdlizenz, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)