Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Ihnen der Jahresfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.
Wenn Ihnen der Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.
Ansprechpartner
32.131 - Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termin nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: waffen@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Paxmann
Frau Fricke
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Kosten
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Verwaltungsgebühr 7.50 EUR
Verwaltungsgebühr 15.00 EUR
Verwaltungsgebühr 17.50 EUR
Verwaltungsgebühr 35.00 EUR
Hinweise für Helmstedt: Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen. Folgende Kosten werden erhoben:
- für ein Jagdjahr: 35,00 Euro
- für ein Jagdjahr, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein oder Jahresjugendjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 17,50 Euro
- für drei Jagdjahre: 85,00 Euro
- für drei Jagdjahre, wenn gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt/verlängert wird: 47,50 Euro
Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck "Jagdschein" an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023
Stichwörter
Jagdkarte, Jägerei, Jagd, Beizjagd, Jagen, Falknerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jägerschein, Beize