Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung

    Europäischen Feuerwaffenpass verlängern

    Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen.

    Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.

    Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

    Online-Dienst

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    ID: L100040_549901566

    Beschreibung

    ...

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittmund - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04462 86-1604

    Telefon Festnetz: 04462 86-1235

    E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Europäischer Feuerwaffenpass

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Waffenbesitzkarte - WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde verlängern. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de