• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Fristen

Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Kosten

Zu den 15 Euro Verwaltungsgebühr kommt noch die Jagdabgabe in Höhe von 15 Euro hinzu.: Verwaltungsgebühr 15.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

Version

Technisch erstellt am 24.08.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Jagd, Verlängerung, Jäger, Jägerei, Jagdschein, Jagdlizenz, Jägerschein, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagdkarte, Jagen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024