Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Hinweise für Salzgitter: Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen (IES:Salzgitter)

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Waffen- und Jagdbehörde

    Beschreibung

    • Erteilungen von Waffenbesitzkarten
    • Kleiner Waffenschein
    • Waffenschein
    • Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht, Pyrotechnik, Feuerwerke
    • Europäischer Feuerwaffenpass
    • Jagdbehörde im Sinne des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes
    • Erteilungen von Jagdscheinen
    • Erteilungen von Fischereischeinen

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    * Mo: 09.00 - 12.00 * Di: 09.00 - 12.00 * Mi: keine Öffnungszeiten * Do: 14.00 - 18.00 * Fr: 09.00 - 12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05341 8393241

    Telefon Festnetz: 05341 8393232

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Kosten

    Zu den 15 Euro Verwaltungsgebühr kommt noch die Jagdabgabe in Höhe von 15 Euro hinzu.: Verwaltungsgebühr 15.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagen, Verlängerung, Jagdschein, Jägerei, Jägerschein, Jäger, Jagdlizenz, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English