Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

    Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittmund - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein:
    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
    Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung):
    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:30 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

    Telefon Festnetz: 04462 86-1235

    Fax: 04462 86-1604

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2023 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jägerei, Jagdlizenz, Jagdschein, Jagd, Falknerei, Jäger, Jagdkarte, Jagen, besondere Jägerprüfung, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Beize, Jägerschein, Falknerprüfung, Beizjagd, Jagderlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)