Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.
Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
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Empfänger: Stadt Wolfsburg
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BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stichwörter
Ordnung und Sicherheit, SOD, städtischer Ordnungsdienst
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung:
Der Prüfling muss
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein und
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.
Kosten
Rechtsgrundlage: Tarifnr. 100.3.2 Nds. AllGO: Verwaltungsgebühr 300.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023
Stichwörter
Jäger, Jagen, Falknerprüfung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Beize, Jagdwesen, besondere Jägerprüfung, Jagd, Jägerschein, Jagdlizenz, Jagdkarte, Falknerei, Beizjagd, Jägerei, Jagdschein