Falknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Für Hamersen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
    • Zeugnis der Falknerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Falknerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Kosten

    Zu der Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro kommt die Jagdabgabe in Höhe von 10 Euro hinzu.: Verwaltungsgebühr 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtchaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jägerei, Jäger, Jägerschein, Jagd, Jagdschein, Beizjagd, Jagdpatent, Jagen, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagdlizenz, Beize, Jagdkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English