Jugendjagdschein Eintragung

    Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagd, Jagdwesen, Jägerschein, Jagen, Jagdkarte, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdlizenz, Jägerei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de