Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Ansprechpartner
172 FD Gewerbe, Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05021 967-467
E-Mail: jagd@kreis-ni.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbruchserschutz am 17.08.2023
Stichwörter
Jagdkarte, Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdpatent, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jäger, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jägerschein