• Badbergen (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins

Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Ansprechpartner

Für Badbergen (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung:

Der Prüfling muss

  • am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein,
  • die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Kosten

Verwaltungsgebühr 350,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.08.2023

Version

Technisch erstellt am 24.08.2023

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Jagd, Jägerprüfung, Jägerei, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jägerschein, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagdschein, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdwesen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024