Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen
Rechtsauskünfte zum Führen ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen können Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWK) erhalten.
Beschreibung
Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus § 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007. Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmigung somit nicht. Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen".
Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht vorgenommen. Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen.
Hinweise zur schulischen, beruflichen und akademischen Anerkennung sowie auf ggf. zuständige Stellen gibt der "Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen"
zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur am 22.08.2023
Stichwörter
Bachelor, Doktor, Abschluss, Berufsanerkennung, akademische Titel, Graduierung, Abschlussbezeichnungen, Doktortitel, Anerkennung, Bakkalaureus, Hochschulabschluss, Lizenziat