Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

    Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

    Sie haben Ihre Waffen, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:

    Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).

    Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

    Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

    Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.

    Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Hinweis: Das Ordnungsamt (inkl. Jagd- und Waffenbehörde) ist in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer ansässig. Das Straßenverkehrsamt hat seinen Sitz in der Ringstraße 26 in 26789 Leer.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bavinkstaße 23

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1423(Ordnungsamt (allgemein))

    Telefon Festnetz: 0491 926-1640(Ausländerbehörde)

    Fax: 0491 926-1602(direkt)

    E-Mail: ordnungsamt@lkleer.de(Ordnungsamt)

    E-Mail: abh@lkleer.de(Ausländerbehörde)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2014 (von: Webservice, Landkreis Leer)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Bleier, Thees)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht 

    Verfahrensablauf

    Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.

    Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:

    • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
    • Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
    • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:

    Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport  am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 22.05.2024 (von: Schuster, Tim)

    Stichwörter

    Anzeige Verlust Waffen, Anzeige Verlust Munition, Verlust Munition, Verlust WBK, Anzeige Verlust Waffenschein, Verlust Waffenschein, Anzeige Verlust WBK, Verlust Waffen, Waffenrechtliche Erlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)