Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

    Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

    Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

    Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

    Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Weyhe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe schriftlich oder online anzeigen.

    Wenn Sie den Erwerb schriftlich anzeigen wollen:

    • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
    • Sie schicken das unterschriebene Formular und Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass an die zuständige Waffenbehörde.
    • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

    Wenn Sie den Erwerb online anzeigen wollen:

    • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

    Ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass schicken Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen Sie persönlich vorbei.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Kosten

    Gebühr 25.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Anzeige Eintrag WBK, Eintrag WBK, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Anzeige Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)