An einer Fachoberschule anmelden
Wenn Sie einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an einer Fachoberschule anmelden.
Beschreibung
Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Mit dem Bestehen des Bildungsgangs wird die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule erworben. Die Fachoberschule wird mit den Klassen 11 und 12 angeboten.
Folgende Fachrichtungen stehen Ihnen zur Auswahl:
- Wirtschaft und Verwaltung
mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Informatik
- Technik
mit den Schwerpunkten Bautechnik, Informationstechnik, Mechatronik sowie einem schulspezifischen Schwerpunkt
- Gesundheit und Soziales
mit den Schwerpunkten Gesundheit-Pflege sowie Sozialpädagogik
- Gestaltung
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.
In der Klasse 11 der Fachoberschule leisten die Schülerinnen und Schüler neben dem Schulunterricht ein Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Praktikumseinrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ab. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Dieses Praktikum ist konstitutiver Bestandteil der Klasse 11, bei dem die Schule die Aufsicht über die Inhalte und die Durchführung des Praktikums ausübt. Der Schulunterricht erfolgt in Teilzeit- oder als Blockunterricht.
In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft. Klasse 12 endet mit einer Abschlussprüfung. Bei erfolgreichem Bestehen des Bildungsgangs wird die Fachhochschulreife verliehen. Diese berechtigt in allen Bundesländern zum Studium an Fachhochschulen.
Zuständigkeit
Die Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll.
erforderliche Unterlagen
Für die Aufnahme in die Klasse 11:
- Beglaubigter Nachweis über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss
- Identitätsnachweis
- (sobald vorliegt) Praktikumsvertrag
- von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form
Für die Aufnahme in die Klasse 11 müssen Sie der Schule einen Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit) vorlegen.
Für die Aufnahme in die Klasse 12:
- Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und Berufsschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand
- Ggf. Praktikumsbescheinigung
- Ggf. Nachweis über einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
- Identitätsnachweis
- von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Anmeldeformulare werden Ihnen von der jeweiligen Schule bereitgestellt.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in die Klasse 11 der Fachoberschule müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
- einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss
- bis zum Beginn des Bildungsganges einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung
Für die Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen:
- die Versetzung von Klasse 11 in Klasse 12 der Fachoberschule oder
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder
- einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit oder
- mit dem Sekundarabschluss l – Realschulabschluss oder der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums in einer einschlägigen Fachrichtung und die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in einer Praktikumseinrichtung im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand
- in der Fachrichtung Gestaltung zusätzlich eine hinreichende künstlerische Befähigung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der berufsbildenden Schule Ihrer Wahl. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage der Schule zum Download.
Sie reichen Ihren Antrag bei der jeweiligen Schule mit einer Fachoberschule ein. Die Schule prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend erhalten Sie eine schriftl. Mitteilung.
Fristen
Fristen und Anmeldetermine werden von den jeweiligen Schulen für die einzelnen Schulformen gesetzt.
Eine Aufnahme wird vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 15.08.2023
Stichwörter
Assistentin, Wirtschaft, Schulen in freier Trägerschaft, Umwelttechnologie, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, Ergänzungsbildungsgang, Ernährung und Versorgung, Berufliche Ausbildung, Labortechnik, Assistent, schulische Ausbildung, Mediendesign, Agrarwirtschaft, Sozialassistenten, zweijährige Berufsfachschule, Informationstechnik, Technik, Gastronomie, Hauswirtschaft, Ernährung, einjährige Berufsfachschule, Berufsbildenden Schulen, Gesundheit, Erweiterter Sekundarabschluss I, Mechatronik, Gestaltung, Soziales, Mittlere Reife, Praktikum Klasse 11, berufliche Vollzeitschulen, berufsqualifizierende Berufsfachschule, Assistenzberufe, Bekleidungstechnik und Modedesign