Seniorenpass beantragen
Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.
Zuständigkeit
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nach.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Elbmarsch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08.00 - 12.30 Uhr Di: 08:00 - 12-30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08.00 - 12.30 Uhr 14:00 - 18:30 Uhr Fr: 08:00 - 12:30 Uhr sowie nach Terminabsprache
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis, ggf. Rentenausweis.
Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Formulare
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie einfach vorab dort nach.
Kosten
Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls dort nach.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion Niedersachsen