Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass beantragen

    Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.
    Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
    Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nach.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Mittelweser

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    31592 Landesbergen

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch - Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05761 705

    Fax: 05761 705-180

    E-Mail: info@sg-mittelweser.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 22.12.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Mittelweser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis, ggf. Rentenausweis.

    Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie einfach vorab dort nach.

    Kosten

    Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls dort nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)