Ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie gegebenenfalls einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.
Beschreibung
Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes.
Hinweise für Salzgitter: Ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen (IES:Salzgitter)
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Soziales und Senioren
Aktuelles
Hier finden Sie die Kontaktdaten des Fachdienstes Soziales und Senioren.
Beschreibung
Die Aufgabenschwerpunkte des Fachdienstes Soziales der Stadt Salzgitter sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Formen anzutreffen. Im folgenden finden sie Stichworte, unter denen sie sich informieren und vielleicht Hilfe finden können.
- Beratung in sozialen Notlagen
- Beschäftigungsförderung
- Beratung für Ausländer, Asylbewerber, Aussiedler
- Grundsicherung
- Heimaufsicht
- Hilfe für Behinderte, Pflegebedürftige und Kranke: Häusliche
- Pflege, Hilfe bei Behinderung (Eingliederungshilfe), Hilfe bei
- Krankheit, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge und sonstige Entschädigungsleistungen, Kurzzeitpflege,
- Tagespflege / Nachtpflege, Vollstationäre Pflege
- Rentenangelegenheiten (Versicherungsamt)
- Seniorenangebote
- Schuldnerberatung
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Unterhaltssicherung
- Wohngeld
- Zuschüsse für Wohlfahrtsverbände
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 9 - 12 Uhr  Mittwoch                     Für den Besuchsverkehr geschlossen. Donnerstag                  14 - 18 Uhr - freier Zugang ohne Termin Es ist auch eine Terminvereinbarung bei Ihrer persönlichen Ansprechperson des Fachdienstes Soziales und Senioren möglich (per Mail, Telefon oder Onlinebuchung).
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion Niedersachsen
Stichwörter
Mobilitätsticket, Öffentlicher Personennahverkehr, Geringverdiener, Rabatt, Vergünstigung, Fahrkarte, Ermäßigung, Mobil-Pass, Monatskarte, Geringverdienerin, ÖPNV, Berechtigungsschein, Sozialpass, Sozialticket, Fahrschein, geringe Einkünfte, Monatsticket