Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss
Prozesskostenhilfe: Einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten im Verfahren erhalten
Beschreibung
Die Festsetzung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt hat und Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beigeordnet wurden.
In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, und in weiteren bestimmten Verfahren können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Prozesskostenhilfe müssen Sie bei Gericht beantragen
Ansprechpartner
Landgericht Stade
Adresse
Hausanschrift
Wilhadi-Kirchhof 1
21682 Stade
Kontakt
E-Mail: lgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon Festnetz: 04141 107-1
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
- Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.
Außerdem kann der Vorschuss nur für die bereits entstandenen Gebühren verlangt werden (einen Vorschuss auf noch nicht verwirklichte Gebührentatbestände gibt es nicht) und für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen, vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG. In den Fällen des § 47 Abs. 1 Satz 2 RVG ist weitere Voraussetzung, dass der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Für die Festsetzung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.
Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben am 15.03.2022
Stichwörter
Scheidung, Unterhalt, Gerichtskosten, Beratungsschein, Synonyme hinzugefügt