Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenhilfe: Einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten im Verfahren erhalten

    Beschreibung

    Die Festsetzung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt hat und Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

    In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, und in weiteren bestimmten Verfahren können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

    Zuständigkeit

    Die Prozesskostenhilfe müssen Sie bei Gericht beantragen

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Dannenberg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1165

    29451 Dannenberg (Elbe)

    Hausanschrift

    Amtsberg 2-3

    29451 Dannenberg (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05861 954-0

    Fax: 05861 954-333

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 29.12.2022 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landgericht Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Ochsenmarkt 3

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 202-1

    E-Mail: lglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
    • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen

    Voraussetzungen

    • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
    • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.

    Außerdem kann der Vorschuss nur für die bereits entstandenen Gebühren verlangt werden (einen Vorschuss auf noch nicht verwirklichte Gebührentatbestände gibt es nicht) und für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen, vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG. In den Fällen des § 47 Abs. 1 Satz 2 RVG ist weitere Voraussetzung, dass der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Festsetzung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

    Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gerichtskosten, Beratungsschein, Unterhalt, Scheidung, Synonyme hinzugefügt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)