• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt der/des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

Beschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Das örtliche Jugendamt

Ansprechpartner

Abteilung 513 Jugend- und Erziehungshilfe

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 11

38300 Wolfenbüttel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 84160

Telefon Festnetz: 05331 84161

Fax: 05331 84350

E-Mail: geschaeftsstelle-jugend-erziehungshilfe@lk-wf.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 11.10.2017

Technisch geändert am 23.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

Version

Technisch erstellt am 12.07.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Pflegekind, Pflegeverhältnis, Unterhalt, Leistungen, Pflegepersonen, Pflegeeltern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024