Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.

    Beschreibung

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

    Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Allgemeine Informationen

    Das Jugendamt gewährt einmalige Beihilfen bei Aufnahme eines Pflegekindes. Diese beinhalten unter anderen einen Zuschuss für Möbel, Bekleidung, Autositz und Kinderwagen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Ansprechpartner

    Landkreis Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Fax: +49 4171 69399-100

    Telefon Festnetz: +49 4171 693

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Quittungen sind von den Pflegeeltern aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

    ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

    Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

    Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Formlose Anträge" digital stellen.

    Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Für diese Beihilfe ist keine Antragstellung notwendig.

    Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschale ausgezahlt.

    Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Pflegeverhältnis, Leistungen, Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind, Erstausstattung, Pflegegeld, Beihilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English