Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.
Beschreibung
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.
Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Das Jugendamt gewährt einmalige Beihilfen bei Aufnahme eines Pflegekindes. Diese beinhalten unter anderen einen Zuschuss für Möbel, Bekleidung, Autositz und Kinderwagen.
Das Jugendamt gewährt einmalige Beihilfen bei Aufnahme eines Pflegekindes. Diese beinhalten unter anderen einen Zuschuss für Möbel, Bekleidung, Autositz und Kinderwagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Quittungen sind von den Pflegeeltern aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Quittungen sind von den Pflegeeltern aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,
ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Hinweise für Harburg: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Für diese Beihilfe ist keine Antragstellung notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschale ausgezahlt.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Für diese Beihilfe ist keine Antragstellung notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschale ausgezahlt.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023
Stichwörter
Pflegegeld, Pflegeeltern, Beihilfe, Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegepersonen, Leistungen, Erstausstattung