• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.

Beschreibung

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Zuständigkeit

Das örtliche Jugendamt

Ansprechpartner

Abteilung 513 Jugend- und Erziehungshilfe

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 11

38300 Wolfenbüttel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 84160

Telefon Festnetz: 05331 84161

Fax: 05331 84350

E-Mail: geschaeftsstelle-jugend-erziehungshilfe@lk-wf.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 11.10.2017

Technisch geändert am 23.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023

Version

Technisch erstellt am 11.07.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beihilfe, Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegegeld, Leistungen, Pflegeeltern, Erstausstattung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024