Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-1753

    Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)

    E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de

    E-Mail: wjh@lkleer.de

    E-Mail: asd@lkleer.de

    E-Mail: kijufoe@lkleer.de

    E-Mail: jgh@lkleer.de

    E-Mail: pkd@lkleer.de

    E-Mail: vormundschaften@lkleer.de

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de

    E-Mail: beistandschaften@lkleer.de

    E-Mail: egh@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind, Altersvorsorge, Pflegepersonen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de