Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.
Beschreibung
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen (maximal 25 Stunden). Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen (maximal 25 Stunden). Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Bei erstmaliger Antragstellung werden der vollständige Versicherungsvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise benötigt.
Bei erstmaliger Antragstellung werden der vollständige Versicherungsvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Altersvorsorge, Pflegeeltern, Pflegekind