Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Allgemeine Informationen

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen (maximal 25 Stunden). Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.



    Allgemeine Informationen

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen (maximal 25 Stunden). Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Ansprechpartner

    Landkreis Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693

    Fax: +49 4171 69399-100

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Bei erstmaliger Antragstellung werden der vollständige Versicherungsvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise benötigt.

    Bei erstmaliger Antragstellung werden der vollständige Versicherungsvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Hinweise für Harburg: Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Altersvorsorge, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)