Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    364.2 Team Pflegekinderdienst und Adoptionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rühmkorffstraße 12

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-343

    E-Mail: pkd@kreis-ni.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Altersvorsorge, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)